Atteste / Bescheinigungen / Anträge in Geretsried

Benötigen Sie ein ärztliches Attest oder Hilfe bei einem Antrag? Gerne helfen wir Ihnen weiter! Hier finden Sie kurze Informationen zu den häufigsten Anlässen:

Ärztliches Attest

Zum Beispiel zur Vorlage bei Behörden, dem Arbeitgeber oder vor Gerichten kann es notwendig sein, kurze Atteste oder eine ärztliche Stellungnahme anzufordern.

Beispiele für ein ärztliche Atteste sind:

  • Bescheinigung über den aktuellen Gesundheitszustand
  • Tauglichkeitsbescheinigung für den Sport
  • Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung
  • Bescheinigung gegenüber dem Arbeitnehmer, dass die Person für den Beruf geeignet und frei von ansteckenden Erkrankungen ist
  • Bescheinigung gegenüber öffentlichen Behörden, z.B. bei einem Gewaltverbrechen, zum Nachweis von Verletzungen, zum Nachweis einer Fahreignung
  • Attest zur Vorlage beim Betreuungsgericht
  • und anderes

Patientenverfügung

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst entscheiden können. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.

Belehrung Infektionsschutzgesetz

Wenn Sie gewerbsmäßig mit Lebensmitteln arbeiten, benötigen Sie vor Ihrer Tätigkeit eine Belehrung nach dem §43 Infektionsschutzgesetz. Sie erhalten von uns eine Bestätigung.

Führerschein-Untersuchung

Fahrer von LKW ab 3,5 Tonnen Nutzlast müssen ab dem 50. Lebensjahr den Führerschein in 5-Jahresintervallen bei den Führerscheinstellen verlängern lassen.

Für die Verlängerung ist eine Verkehrstauglichkeitsbescheinigung vom Hausarzt und ein Führerscheingutachten vom Augenarzt erforderlich.

Untersuchungsumfang:

  • Anamnese
  • Körperliche Untersuchung
  • Labordiagnostik (kleines Blutbild, Blutzucker, Schilddrüse, Nierenfunktion, Urin)
  • Beratung

Ihr Nutzen

Das Führerschein-Gutachten ermöglicht Ihnen den Erhalt der Fahrerlaubnis für LKW und eine kleine Gesundheitsuntersuchung

Tauglichkeit Tauch- / Bootsführerschein

Taucher-Untersuchung

Eine Tauchtauglichkeits-Untersuchung sollte regelmäßig von allen Tauchern durchgeführt werden.

Dabei gilt die Regel, dass Personen unter 40 Jahre sich alle drei Jahre und Personen über 40 Jahre sich jedes Jahr untersuchen lassen sollten.

Diagnostik bei der Tauchtauglichkeits-Untersuchung:

  • Ausführliche Anamnese
  • Körperliche Untersuchung
  • Spirometrie (Lungenfunktionstest)
  • Otoskopie (Ohrspiegelung)
  • Ruhe-EKG (Elektrokardiogramm)
  • Belastungs-EKG (Ergometrie) – ab dem 40. Lebensjahr

Folgende Untersuchungen können wahlweise durchgeführt werden

  • Blutuntersuchung
  • Urinuntersuchung
  • Belastungs-EKG (Ergometrie) – bei Personen unter dem 40. Lebensjahr

Ihr Nutzen

Eine fachgerechte Untersuchung durch einen erfahrenen Arzt fördert die Sicherheit beim Tauchen, so dass Sie lange Freude am Tauchen haben.

Verordnung medizinischer Rehabilitation

Bei der medizinischen Rehabilitation geht es darum, die körperlichen Funktionen, Organfunktionen und gesellschaftliche Teilhabe des Patienten wiederherzustellen. Reha-Maßnahmen erfolgen ambulant oder stationär.

Medizinische Rehabilitation ist eine Leistung, auf die Patienten gesetzlichen Anspruch haben – wenn eine solche Maßnahme aus ärztlicher Sicht notwendig ist. Die Kosten hierfür werden von den Sozialversicherungsträgern übernommen, das sind insbesondere die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung. 

Reha-Sport und Funktionstraining

Reha-Sport und Funktionstraining finden immer in Gruppen und unter ärztlicher Aufsicht statt. Reha-Sport dient der allgemeinen Stärkung der Leistungsfähigkeit nach einer Erkrankung.

Reha-Sport

Zum Reha-Sport zählen Sport und sportliche Spiele, aber auch gezielte bewegungstherapeutische Übungen. Möglich sind verschiedenste Sportarten und Übungen, das ist stark abhängig von den (Vor-)Erkrankungen und gesundheitlichen Einschränkungen der Teilnehmer.

Ziele von Reha-Sport sind:

  • Ausdauer und Kraft stärken
  • Koordination und Flexibilität verbessern
  • Selbstbewusstsein stärken, insbesondere auch von Menschen mit Behinderungen
  • Hilfe zur Selbsthilfe bieten, Eigenverantwortung stärken und Teilnehmer motivieren, auch nach dem verordneten Reha-Sport weiter Sport zu treiben

Reha-Sport findet immer in Gruppen zu regelmäßigen Terminen statt, denn es geht auch um den Erfahrungsaustausch zwischen Betroffenen, um gruppendynamische Effekte und Selbsthilfe.

Funktionstraining

Funktionstraining ist immer organorientiert, d.h. es dient dem Erhalt von Funktionen, der Beseitigung oder dem Verringern von Funktionsstörungen sowie dem Hinauszögern von Funktionsverlusten einzelner Organsysteme oder Körperteile. Es wird häufig bei Problemen der Stütz- und Bewegungsorgane verordnet (Muskeln, Gelenke etc.), z.B. bei degenerativen und entzündlichen Veränderungen wie Rheuma und Osteoporose.

Weitere Atteste, Beratungen, Bescheinigungen auf Anfrage, fragen Sie uns!

Weitere Atteste auf Anfrage

Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Atteste teilweise Selbstzahlerleistungen sind, die nicht zu der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen gehören und nach GOÄ kostenpflichtig sind. Sprechen Sie uns an.

Fragen Sie uns

Vereinbaren Sie gerne unter 08171 – 600 88 einen Termin bei Ihrem Hausarzt in Geretsried. Nutzen Sie auch unsere Online-Funktion zur Terminvereinbarung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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